Wir gehören zu den Marktführern.
Schuldlos oder Teilschuld, als Unfallgeschädigter haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die Beauftragung eines KFZ-Sachverständigen Ihres Vertrauens.
Zusätzlich erteilen wir, im Namen der GTÜ, die Feinstaubplaketten und nehmen die Prüfung an gasbetriebenen Fahrzeugen vor.